Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
Alle Leistungen werden fachlich und qualifiziert auf der Grundlage meiner Ausbildung und meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht das Wohl des Tieres unter der Beachtung des deutschen Tierschutzgesetzes.
Grundsätzlich behalte ich, Melanie Böttcher, mir das Recht vor, Aufträge abzulehnen.
2. Termine
Der Behandlungstermin wird nur nach Vereinbarung festgelegt. Die Kundin / der Kunde verpflichtet sich, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit er anderweitig vergeben werden kann. Ansonsten behalte ich mir vor, eine Ausfallsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu berechnen.
3. Preise/Bezahlung
Aufgrund der sehr individuellen Behandlungen erfahren Sie den tatsächlichen Preis bei der mündlichen oder schriftlichen Beratung.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar bei der Abhohlung des Hundes.
4. Haftung
Es werden grundsätzlich nur Hunde zur Pflege angenommen, deren Besitzer bzw. Halter entsprechend haftpflichtversichert sind.
Sollte mich der Hund während des Aufenthaltes im Salon Fellwerft verletzen, oder Einrichtungsgegenstände oder Werkzeug beschädigen, sodass dadurch der Geschäftsbetrieb nicht weitergeführt werden kann, haftet der Besitzer bzw. der Halter des Hundes für alle anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten, sowie für Reparaturkosten und den entstandenen Verdienstausfall.
5. Beanstandungen
Unmittelbar nach der Behandlung ist der Hund vom Besitzer/Halter vor Ort auf eventuelle Mängel zu untersuchen, die durch die Pflege entstanden sein könnten. Diese werden dann gegebenenfalls gleich behoben. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Ich behalte mir zwei Nachbesserungen vor, bevor Ersatz- oder Zusatzkosten vom Besitzer bzw. Halter geltend gemacht werden können.
6. Schadensfall
Sollte das Tier sich im Betreuungszeitraum verletzen, wird ein Tierarzt oder eine Tierklinik eingeschaltet. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden, die das Tier während der Abwesenheit des Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Melanie Böttcher nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung wird ausschließlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Melanie Böttcher im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme an Melanie Böttcher zu melden.
Melanie Böttcher haftet nicht,
- wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen;
- wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht;
- wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder
- wenn durch starke Verfilzungen oder durch starke Unruhe des Hundes das Tier bei den auszuführenden Arbeiten, trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen, verletzt wird.